ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DISCUSPASSIE.nl
Nachstehend finden Sie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen DISCUSPASSIE.nl”. Diese Bedingungen beschreiben die Konditionen, unter denen DISCUSPASSIE.nl seine Diskusfische, Beifische, Futtermittel und andere Produkte liefert und die dazugehörigen Dienstleistungen erbringt. Sie gelten für alle Lieferungen an Großhändler, Einzelhändler und Privatpersonen, sowohl in den Niederlanden als auch außerhalb. Lesen Sie diese daher sorgfältig durch, bevor Sie einen Kauf tätigen. Letzte Aktualisierung: 01.09.2025.
Artikel 1. Allgemein
- Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen DISCUSPASSIE.nl, im Folgenden „Nutzer” genannt, und einer Gegenpartei, auf die der Nutzer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
- Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, für deren Erfüllung der Nutzer Dritte hinzuziehen muss.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Mitarbeiter des Nutzers und dessen Geschäftsführung.
- Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Der Nutzer und die Gegenpartei werden sich in diesem Fall beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
- Bei Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Auslegung „im Sinne” dieser Bestimmungen vorzunehmen.
- Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
- Wenn der Nutzer nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Nutzer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Artikel 2. Angebote und Kostenvoranschläge
1 Alle Angebote und Offerten des Nutzers sind unverbindlich, es sei denn, in der Offerte ist eine Annahmefrist angegeben. Ein Angebot oder eine Offerte verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
2 Der Nutzer kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.
3 Die in einem Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags anfallender Kosten, einschließlich Verpackungs-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4 Weicht die Annahme (auch in untergeordneten Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Nutzer daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.
5 Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet den Nutzer nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
Artikel 3. Vertragsdauer; Lieferfristen, Vertragserfüllung und Vertragsänderung; Preiserhöhung
- Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das zu liefernde Produkt vollständig geliefert (vom Nutzer) und bezahlt (von der Gegenpartei) wurde, sofern sich aus der Art des Vertrags nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
- Wurde für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben, so handelt es sich dabei niemals um eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei den Nutzer daher schriftlich in Verzug setzen. Dem Nutzer muss dabei eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.
- Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Produkte von Dritten liefern zu lassen.
- Der Nutzer ist berechtigt, den Auftragspreis in Teilen in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Nutzer für die Erfüllung des Vertrags Angaben von der Gegenpartei, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem die Gegenpartei diese Angaben dem Nutzer korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen anpassen. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrags, sei es auf Wunsch oder Anweisung der Gegenpartei, der zuständigen Behörden usw., geändert wird und sich dadurch der Vertrag in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht ändert, kann dies Auswirkungen auf die ursprüngliche Vereinbarung haben. Dadurch kann sich der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöhen oder verringern. Der Nutzer wird dies so weit wie möglich im Voraus ankündigen. Durch eine Änderung des Vertrags kann sich die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Die Gegenpartei akzeptiert die Möglichkeit einer Vertragsänderung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
- Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, ist der Nutzer berechtigt, diesen erst dann auszuführen, nachdem die zuständige Person innerhalb des Nutzers ihre Zustimmung erteilt hat und die Gegenpartei dem für die Ausführung angegebenen Preis und den sonstigen Bedingungen, einschließlich des dann festzulegenden Zeitpunkts der Ausführung, zugestimmt hat. Die Nicht- oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt ebenfalls keine Vertragsverletzung seitens des Nutzers dar und ist für die Gegenpartei kein Grund, den Vertrag zu kündigen.
- Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann der Nutzer einen Antrag auf Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Auswirkungen haben könnte, beispielsweise auf die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren.
- Sollte die Gegenpartei mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer in Verzug geraten, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten) auf Seiten des Nutzers, die dadurch direkt oder indirekt entstehen. Der Nutzer ist berechtigt, diese Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Nutzer bei Vertragsabschluss einen bestimmten Preis vereinbart, ist der Nutzer unter den folgenden Umständen dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde:
– Wenn die Preiserhöhung auf einer Änderung des Vertrags beruht;
– Wenn die Preiserhöhung sich aus einer dem Nutzer zustehenden Befugnis oder einer dem Nutzer aufgrund des Gesetzes obliegenden Verpflichtung ergibt;
– In anderen Fällen, mit der Maßgabe, dass die Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, berechtigt ist, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, es sei denn, der Nutzer ist dann noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung zu erfüllen, oder es wurde vereinbart, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Artikel 4. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags
- Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
– die Gegenpartei die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
– dem Nutzer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Befürchtungen aufkommen lassen, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
– die Gegenpartei bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
– aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei vom Nutzer nicht mehr verlangt werden kann, dass er den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt;
– Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vom Nutzer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Ist die Auflösung der Gegenpartei zuzurechnen, hat der Nutzer Anspruch auf Ersatz des dadurch unmittelbar und mittelbar entstandenen Schadens, einschließlich der Kosten.
- Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen des Nutzers gegenüber der Gegenpartei sofort fällig. Wenn der Nutzer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
- Wenn der Nutzer aus den in diesem Artikel genannten Gründen zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist er aus diesem Grund in keiner Weise zur Erstattung von Schäden und Kosten, die dadurch in irgendeiner Weise entstanden sind, oder zur Entschädigung verpflichtet, während die Gegenpartei aufgrund von Vertragsverletzung sehr wohl zur Schadensersatzleistung oder Entschädigung verpflichtet ist.
- Wenn die Gegenpartei einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die dafür bestellten oder vorbereiteten Waren zuzüglich der eventuellen Anlieferungs-, Abtransport- und Lieferkosten sowie der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit der Gegenpartei vollständig in Rechnung gestellt.
Artikel 5. Höhere Gewalt
- Der Nutzer ist nicht verpflichtet, seinen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nachzukommen, wenn er daran durch Umstände gehindert wird, die ihm nicht anzulasten sind und die weder aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder der im Verkehr geltenden Auffassungen zu seinen Lasten gehen.
- Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Nutzer keinen Einfluss ausüben kann, durch die der Nutzer jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Der Nutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindern, eintreten, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
- Der Nutzer kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als drei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.
Artikel 6. Zahlung und Inkassokosten
- Die Zahlung muss stets innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der vom Nutzer angegebenen Weise in der Rechnungswährung erfolgen, sofern vom Nutzer nicht schriftlich anders angegeben. Der Nutzer ist berechtigt, in Teilen und/oder periodisch zu fakturieren.
- Wenn die Gegenpartei mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug bleibt, befindet sie sich von Rechts wegen in Verzug. Die Gegenpartei schuldet dann Zinsen. Im Falle eines Verbraucherkaufs entsprechen die Zinsen den gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags.
- Der Nutzer hat das Recht, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zunächst zur Verrechnung der Kosten, dann zur Verrechnung der angefallenen Zinsen und schließlich zur Verrechnung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden.
- Der Nutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Anrechnung der Zahlung festlegt. Der Nutzer kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen, wenn dabei nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Inkassokosten beglichen werden.
- Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
- Befindet sich die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Einziehung der Forderung zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Sätze berechnet. Wenn der Nutzer jedoch höhere Inkassokosten hatte, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Erstattung in Betracht. Eventuell entstandene Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls von der Gegenpartei zurückgefordert. Die Gegenpartei schuldet zusätzlich zu den fälligen Inkassokosten auch Zinsen.
Artikel 7. Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Nutzer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum des Nutzers, bis die Gegenpartei alle Verpflichtungen aus dem/den mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Vom Nutzer gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden, bis beide Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt haben.
- Die Gegenpartei hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Nutzers zu sichern.
- Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, den Nutzer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Artikel 8. Gewährleistungen
- Auf die vom Nutzer zu liefernden Waren wird keinerlei Garantie gewährt.
- Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, die dem Nutzer dadurch entstanden sind, vollständig zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 9. Haftungsausschluss
- Sollte der Nutzer haftbar sein, beschränkt sich diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß.
- Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass der Nutzer von falschen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, die von oder im Namen der Gegenpartei gemacht wurden.
- Der Nutzer haftet ausschließlich für direkte Schäden.
- Unter direkten Schäden sind ausschließlich zu verstehen:
– die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
– die etwaigen angemessenen Kosten, die aufgewendet wurden, um die mangelhafte Leistung des Nutzers an den Vertrag anzupassen, soweit diese dem Nutzer zugerechnet werden können;
– angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden aufgewendet wurden, soweit die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
- Diese Beschränkung geht nicht über die gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) zulässige Beschränkung hinaus.
- Sollte der Nutzer für Schäden haftbar sein, ist die Haftung des Nutzers auf maximal das Doppelte des Rechnungswertes der Bestellung beschränkt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
- Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall auf den Betrag der Leistung seines Versicherers im jeweiligen Fall beschränkt.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
Artikel 10. Verjährungsfrist
- Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegenüber dem Nutzer und den vom Nutzer bei der Erfüllung eines Vertrags beteiligten Dritten ein Jahr.
- Die Bestimmungen in Absatz 1 gelten nicht für Rechtsansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass die gelieferte Sache nicht dem Vertrag entspricht. Solche Ansprüche und Einreden verjähren nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem die Gegenpartei den Nutzer über eine solche Nichtkonformität informiert hat.
Artikel 11. Risikoübergang
- Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, zu dem die Waren in den Besitz der Gegenpartei übergehen.
Artikel 12. Haftungsausschluss
- Die Gegenpartei stellt den Nutzer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schäden erleiden und deren Ursache nicht dem Nutzer zuzurechnen ist.
- Sollte der Nutzer aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist die Gegenpartei verpflichtet, den Nutzer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihr erwartet werden kann. Sollte die Gegenpartei es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist der Nutzer ohne Inverzugsetzung berechtigt, selbst tätig zu werden. Alle dadurch entstandenen Kosten und Schäden auf Seiten des Nutzers und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.
Artikel 13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen der Nutzer beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausgeschlossen.
- Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Artikel 14. Fundstelle und Änderungsbedingungen
- Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Fassung bzw. die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit dem Nutzer gültig war.
- Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für deren Auslegung stets maßgebend.